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Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

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 Allgemeines
 Einsatzbereiche von PAK
 Erfassung und Bewertung von PAK
 PAK-Sanierung
 PAK beim Abbruch
 Rechtliche Regelungen

 

Allgemeines

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sind Hauptinhaltsstoffe von Steinkohlenteer und daraus gewonnenen Produkten. Teer als Abfallprodukt der Gaserzeugung und gleichzeitig begehrter Grundstoff wurde bis in die 70-er Jahre in sehr vielen bauchemischen Produkten und Baumaterialien eingesetzt. Weiterhin entstehen PAK in geringeren Mengen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen.

PAK sind eine Stoffgruppe mit mehreren hundert Einzelstoffen, sie treten in fast allen Fällen als Gemisch vieler Einzelstoffe auf. Als Leitsubstanzen werden allgemein 16 der Einzelstoffe nach einer Liste der US Umweltschutzbehörde (EPA) analysiert und bewertet. Als einzelne Leitsubstanz findet häufig Benzo-a-pyren (BaP) Anwendung.

Die Gefährlichkeit der PAK-Gemische beruht auf den krebserzeugenden Eigenschaften vieler PAK. Die Toxizität nimmt generell mit steigendem Molekülgewicht zu, während Wasserlöslichkeit und Flüchtigkeit abnehmen. Dies führt einerseits dazu, daß gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen an PAK in der Luft von Innenräumen oder auch im Trinkwasser selten erreicht werden, andererseits stellen auch in den 50-er Jahren eingebrachte Zubereitungen bis heute potentielle Schadstoffquellen dar.

PAK auch in geringen Mengen verursachen Zusatzkosten bei der Abfallentsorgung und beim Abbruch. Bereits teerhaltige Anstriche oder Kleber können zu einer Belastung betroffener Bauteile im abfallrechtlichen Sinn führen.

 

Einsatzbereiche von PAK

Besonders hohe Mengen an PAK wurden mit teerhaltigen Fußböden in Gebäude eingebracht; dies betrifft sowohl alte Gußasphalte (vor 1970) wie auch die vor allem im industriellen Bereich eingesetzten Stampfasphaltplatten (fallweise auch asbesthaltig). Im Außenbereich eingesetzte ältere Straßendecken sowie teilweise auch der Unterbau sind oft stark PAK-haltig.

PAK-haltige Folien und Pappen wurden als Dachbahnen und zur Abdichtung im Kellerbereich eingesetzt. Oft wurden zusätzlich oder stattdessen auch teerhaltige Anstriche aufgebracht.

Hölzer im Außenbereich wurden häufig mit Teeröl getränkt.

Teergebundener Kork wurde als Isoliermaterial in Kühlräumen, Dach- und Wandkonstruktionen verwendet. Stark teerhaltige Pappen bzw. Papiere wurden oft als Trennschicht im Aufbau von schwimmendem Estrich benutzt.

Im Innenbereich kamen teerhaltige Kleber für Fußbodenbeläge (Parkett, Flexplatten) zum Einsatz; sie enthielten teilweise außerdem Asbest und auch PCB. Außerdem waren Rohre und Kabelhüllen häufig mit Teer beschichtet oder getränkt.

 

Erfassung und Bewertung von PAK

Bereits bei der Erfassung von PAK in Baustoffen ist zwischen dem Risiko der gesundheitlichen Gefährdung und abfallrechtlicher Relevanz zu unterscheiden.

PAK als Wohngift kamen vor allem durch die Parkettkleber mit sehr hohen PAK-Gehalten und darauf zurückgehende hohe Gehalte im Hausstaub in die Diskussion. Von anderen PAK-Quellen geht in der Regel keine gesundheitliche Gefährdung aus, da sie nicht im Innenbereich liegen oder durch andere Baustoffe abgedeckt sind. Auch bei den Parkettklebern zeigte sich, daß trotz sehr hoher Schadstoffgehalte in den Klebern Fälle mit hoher Hausstaubkonzentration relativ selten auftraten; sie sind jedoch nicht auszuschließen. Der Gefährdungspfad verläuft vor allem über den Hausstaub, an dem die PAK adsorbieren. Vor allem auf dem Boden spielende Kleinkinder können daher gefährdet sein. Bei bis in die 70-er Jahre verlegtem Parkett in Wohnungen ist daher auf jeden Fall eine Sichtprobe auf schwarzen Kleber und ggf. eine Materialuntersuchung zu empfehlen.

Die übrigen PAK-belasteten Baustoffe sind vor allem beim Abbruch oder Umbau von Gebäudeteilen relevant. Da sie in diesem Fall erhebliche Zusatzkosten verursachen können, sollte beim geplanten Abbruch oder Umbau von Gebäuden aus der Errichtungszeit bis in die 70-er Jahre eine Aufnahme vor dem Kauf durchgeführt werden.

 

PAK-Sanierung

Die Sanierung PAK-belasteter Bereiche im engeren Sinn wird fast ausschließlich bei PAK-haltigen Parkettklebern, in Einzelfällen auch bei Gußasphalten oder Stampfasphaltplatten, durchgeführt.

Die Entfernung geschieht durch Abfräsen des Klebers oder Ausstemmen des kompletten Estrichs bzw. der Platten unter Einhaltung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Hauptaufwand ensteht jedoch bei der Sanierung meist durch die erforderlichen Begleitmaßnahmen (Entfernen des Parketts und der Fußleisten, Wiederherstellen des Estrichs, Verputzen und Neuverlegung des Parketts).

Wissenswertes zu diesem Thema findet sich u.a. in der Handlungsanweisung der zuständigen BG-en (Version 1999).

Bei Wohnungen mit teerhaltigem Kleber haben sich bei größeren Einheiten Komplett-Baukosten von etwa € 250 - 300/qm als realistisch erwiesen.

 

PAK beim Abbruch

Generell sind beim Abbruch PAK-belastete Substanzen vom restlichen Material soweit möglich zu trennen und anschließend nach Bestimmung der tatsächlichen Belastung zu entsorgen.

Dies ist z.B. bei getränkten Hölzern einfach möglich; bei Anstrichen oder in Beton eingelagerten Folien jedoch nicht oder nur mit erheblichem Aufwand.

Eine detaillierte Erfassung vor dem Abbruch bzw. Umbau ist daher wesentlich, um die Kontamination großer Abfallmengen durch unbeabsichtigte Vermischung einerseits zu vermeiden und andererseits den optimalen Ablauf des Rückbaus planen zu können.

 

Rechtliche Regelungen

Die Chemikalien-Verbotsverordnung und die Gefahrstoffverordnung regeln den Einsatz von teerhaltigen Produkten als Holzschutzmittel. Der Einsatz stark PAK-haltiger Produkte ist damit stark eingeschränkt; es existieren jedoch Ausnahmeregelungen.

Die TRGS 551 - Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material - regelt den Einsatz und die Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit teerhaltigen Produkten generell.

Die genannten Vorschriften enthalten Verwendungsverbote für die meisten Zubereitungen mit Gehalten von über 50 mg Benzo-a-Pyren/kg.

Im Abfallrecht werden u.a. für Hölzer, Bauschutt und Erdaushub länderspezifische Vorgaben für die Entsorgung gemacht; die jedoch auf dem Gehalt an PAK nach US EPA basieren, in der Regel ein Vielfaches des Gehaltes an BaP. So kann der Einsatz auch heute noch zugelassener Produkte u. U. zu erheblichen finanziellen Konsequenzen bei der Abfalltrennung und Entsorgung führen.

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