Anlage 2
1 |
Für Arbeiten, bei denen krebserzeugende Faserstäube (Kategorie K2 oder K1) freigesetzt werden, sind strengere Maßstäbe anzulegen. In diesen Fällen sind Atemschutzgeräte mit der jeweils nächsthöheren Schutzstufe zu verwenden. |
2 |
Bei Abbrucharbeiten an thermisch belasteten Keramikfaserisolierung (bisherige Messungen > 5 Millionen Fasern/m3). |
3 |
Faserspritzverfahren, bei denen krebserzeugende Faserstäube (Kategorie K2 oder K1) freigesetzt werden, sind gemäß Abschnitt 4.1 (3) nicht erforderlich. |
4 |
Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung. |
5 |
Bei Arbeiten, bei denen Expositionsspitzen auftreten, kann das Tragen einer Halb-/ Viertelmaske mit P2-Filter bzw. einer partikelfiltrierenden Halbmaske FFP2 sinnvoll sein. |