Anlage 1
Anlage 1 zur TRGS 521 "Hinweise zur Ermittlung von Fasern und Faserstäuben am Arbeitsplatz"4
Bild 3 Künstlich hergestellte anorganische kristalline Fasern
Bild 4 Künstlich hergestellte anorganische glasige Fasern
Bild 4.1 Eigenschaften und Anwendungsbereiche
Bild 4.2 Anwendungsbereiche für KMF-Produkte
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Die in der Anlage 1 aufgeführten Faserarten stellen nur eine Auswahl dar. Eine Einstufung der Faserstäube als krebserzeugend oder krebsverdächtig kann hieraus nicht abgeleitet werden (s. hierzu auch Teil 1 Nummer 1 Abs. 1). |